standard-title Häufige Fragen

Häufige Fragen

Q: 1. Wie melde ich mich zum Unterricht an?

Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Anmeldung. Sie können sich über unser Online-Anmeldeformular, welches Sie hier auf unserer Homepage unter https://www.musikschule-pinneberg.de/anmeldung/ finden, anmelden.

Q: 2. Woher weiß ich, dass die Online-Anmeldung bei der Musikschule eingegangen ist?

Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail über die eingegangene Anmeldung.
Wenn Sie keine Bestätigung in Ihrem E-Mail Postfach finden, sehen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach.

Q: 3. Muss die Anmeldung unterschrieben werden?

Wir benötigen immer eine Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
Bitte drucken Sie die Anmeldung aus, die Sie als Anhang der Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben. Unterschreiben Sie dieses Formular und senden Sie es per Post, eingescannt oder abfotografiert per Mail oder per Fax an die Musikschule.

Q: 4. Wie funktioniert der Unterrichtsstart / Kursbeginn in den Grundfächer (Elementarbereich)?

Sie suchen sich im Unterrichtsangebot den passenden Kurs unter https://www.musikschule-pinneberg.de/unterrichtsangebot/elementargruppen/ aus und melden sich über das Anmeldeformular an.
Wir prüfen die Einstiegs- bzw. Startmöglichkeiten.
Ist eine Kursteilnahme möglich, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung mit dem Starttermin und allen weiteren Infos.
Ist im gewünschten Kurs derzeit kein Platz frei, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen Alternativen.

Q: 5. Wie funktioniert der Unterrichtsstart im Instrumental- u. Vokalbereich?

Sie suchen sich im Unterrichtsangebot den passenden Unterricht aus und melden sich über das Online-Anmeldeformular an.
Wir prüfen die Startmöglichkeiten und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um die Details zu besprechen.
Ist kein sofortiger Start möglich, nehmen wir Sie auf unsere Warteliste und melden uns bei Ihnen, sobald ein Unterrichtsbeginn möglich ist.

 

Q: 6. Gibt es eine Möglichkeit den Kurs bzw. den Unterricht auszuprobieren?

Eine Probestunde kann nur in Absprache mit der Geschäftsstelle der Musikschule und der Lehrkraft stattfinden.

Q: 7. Wie kann ich den Unterricht kündigen?

Sie können zum Ende März bzw. Ende September kündigen, mit einer vierwöchigen Frist. 

Q: 8. Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen?

Die Fortzahlung der Unterrichtsentgelte ergibt sich aus einem Jahresentgelt und dessen gleichmäßige Aufteilung in zwölf Teile (Monate).

Q: 9. Ich habe bzw. mein Kind hat instrumentalen Gruppenunterricht. Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke ändert?

Wenn sich die Gruppenstärke ändert, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen die Möglichkeiten. In diesem Fall ändert sich entweder das Entgelt oder die Unterrichtsdauer.

Q: 10. Gibt es eine Warteliste?

Sollten für den gewünschten Unterricht keine Kapazitäten frei sein, setzen wir Sie auf unsere Warteliste. Wird ein Platz frei, melden wir uns bei Ihnen und besprechen den Starttermin.

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